Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 22nd GmbH sowie der 22nd IT Sicherheit & Netzwerklösungen GmbH &
Co. KG und der 22nd Human Network GmbH & Co. KG, Am Holzacker 4, 91085 Weisendorf, alle im Folgenden
22nd genannt.
Stand: Januar 2007
Nachfolgende AGB bestehen aus:
Teil 1. Allgemeiner Teil
Teil 2. Projektorientierte Dienstleistungen
Teil 3. Beratungsleistungen
1 Allgemeiner Teil
Die Regeln des Allgemeinen Teils betreffen alle Dienstleistungen, die
22nd anbietet, gleichermaßen.
1.1 Vertragsinhalt, Vertragsdurchführung
- 22nd erbringt individuelle Dienstleistungen ausschließlich zu diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inhalt und Umfang der Dienstleistungen
ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder einem individuellen
Angebot.
- Die Zeiten, in denen Dienstleistungen erbracht werden, sind im Dienstleistungsvertrag
vereinbart, andernfalls gelten die jeweiligen Geschäftszeiten der 22nd
an Werktagen (Montag bis Freitag 9.00 bis 18.00 Uhr) als vereinbart.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, personenbezogene Daten vor
Beginn von Dienstleistungen so zu sichern, daß ein unbeabsichtigter Zugriff
von 22nd hierauf nicht möglich ist.
- Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht Daten und Programme
in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer
Form zu sichern und gewährleistet damit, daß diese mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
- Zur Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich,
daß der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während der Erbringung
der Dienstleistungsarbeiten am Installationsort anwesend ist. Der Kunde
zeigt 22nd an, wenn die Dienstleistungen in Bereichen durchgeführt werden
sollen, in denen mit Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender
Strahlung zu rechnen ist. Der Kunde nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen
wahr, die sich aus der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung
oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften für Dienstleistungsarbeiten in
den vorgenannten Bereichen ergeben.
- Soweit nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der Dienstleistungen
der vom Kunden bei Vertragsab-schluß mitgeteilte Einsatzort der vertragsgegen-ständlichen
Hardware bzw. Software.
1.2 Vergütung
- Die Dienstleistungsvergütung wird als monatliche Vergütung festgelegt.
Sie ergibt sich aus dem Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag, ansonsten
aus der aktuellen 22nd Preis- und Produktliste.
- Bei erhöhtem Dienstleistungsaufwand,
der sich z.B. aus kundenspezifischen Sicherheitsbestimmungen, dem Fehlen
der unter Ziffer 1.1 Punkt 4 genannten Voraussetzungen ist 22nd berechtigt,
die hierdurch verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Darüber
hinaus können in Einzelfällen Einschränkungen von vertraglichen Leistungen
die Folge sein. Der Mehraufwand ist vom Auftragnehmer durch geeignete
Aufzeichnungen nachzuweisen. Hierfür genügen die vom Auftragnehmer ausgefüllten
und vom Auftraggeber gegengezeichneten Stundennachweise.
- Ändert sich der
vom Statistischen Bundesamt berechnete Preisindex für die Lebenshaltung
aller privaten Haushalte gegenüber dem Stand des Monats August 2001 (Basis:
1995 = 100 Punkte) bzw. gegenüber dem Stand, der Grundlage der letzten
Anpassung war, um 5 Punkte oder mehr, so kann der Auftragnehmer verlangen,
daß der Auftraggeber der Erhöhung der Vergütung um die Höhe der Steigerung
schriftlich zustimmt. Mit erteilter Zustimmung tritt die Erhöhung zum
Zeitpunkt des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Beschriebene
Grenze erreicht wird.
1.3 Zahlungsbedingungen
- Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen und nur aufgrund solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen.
- Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von
22nd aus diesem Vertrags-verhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen
aus der laufenden Geschäftsverbindung, mit denen sich der Kunde in Verzug
befindet, behält sich 22nd ein Leistungsverweigerungsrecht vor.
1.4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungs-ansprüche von
22nd aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen
aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich 22nd
das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.
1.5 Gewährleistung
- Fehlerhafte Dienstleistungen werden von 22nd nach-gebessert. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl die Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Dienstleistungsvergütung
(Minderung) verlangen. Handelt es sich bei der Diensteleistung um eine
Einzelleistung im Rahmen eines Langzeitvertrages tritt an die Stelle
der Wandlung das Recht zur Kündigung nach Maßgabe der Ziffer 1.7.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche,
sind - vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 1.6 - ausgeschlossen.
- Für Werk- oder Lieferleistungen beträgt die Gewähr-leistungsfrist sechs
Monate vom Zeitpunkt der Dienstleistung. Sie verlängert sich um den Zeitraum
einer etwaigen Nachbesserung.
- Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
- Von 22nd herausgegebene technische Daten, Spezifikationen, Softwareproduktbeschreibungen,
Leistungsbeschreibungen, Diensthandbücher oder Qualitätsbeschreibungen
enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften, es sei denn, sie sind
von 22nd einzeln ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt worden.
- Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen soweit
offene und erkennbare Mängel ab Beendigung der Leistung bzw. einer abrechenbaren
Teilleistung nicht innerhalb einer Woche schriftlich gerügt werden. Gleiches
gilt für verdeckte Mängel ab Kenntnis oder Kennen müssen.
1.6 Haftung
- 22nd haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit
- diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden,
- diese auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen
sind oder
- das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht.
- 22nd haftet darüber hinaus, soweit sich aus vorstehendem nichts anderes
ergibt, nur in folgendem Umfang:
- Für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insgesamt
höchstens bis DM 3.000.000 (i. W. drei Millionen Deutsche Mark) für Personen-
und Sachschäden und bis DM 500.000 (i. W. fünfhunderttausend Deutsche
Mark) für Vermögensschäden sowie im Rahmen der Umwelthaftung bis DM 1.000.000
(i.W. eine Million Deutsche Mark) für Personen-, Sach-, Vermögensschäden.
- Im Falle eines von 22nd zu vertretenden Verlustes von Daten oder Programmen
für den Wiederherstellungsaufwand nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht,
wenn der Kunde regelmäßige Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt
hat, daß verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
Soweit der Auftraggeber eine höhere Deckungssumme vom Auftragnehmer wünscht,
ist hierzu eine zusätzliche Vereinbarung abzuschließen. Die Kosten der
erhöhten Versicherung trägt der Auftraggeber.
- Die Haftung von 22nd ist, soweit sich aus Ziffer 1.6 Punkt 1 nichts anderes
ergibt,
- für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare
Schäden,
- für leichte Fahrlässigkeit und für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluß
typischerweise nicht vorhersehbar war, ausgeschlossen.
- Soweit sich aus den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer nichts anderes
ergibt, ist jede Haftung von 22nd, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
1.7 Dauer, Kündigung
- Dienstleistungsverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Parteien in
Kraft und dauern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder sich nicht
aus der Natur des Vertrages etwas anderes ergibt, für die im Vertrag vereinbarte
Laufzeit. Wird der Dienst-leistungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen,
können der Vertrag oder einzelne Positionen daraus von jeder Partei mit
einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden,
falls dadurch eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten nicht unterschritten
wird.
- Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Frist bleibt unberührt. 22nd kann den Dienstleistungsvertrag aus
wichtigem Grund insbesondere dann kündigen, wenn
- ein Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tagen besteht,
- der Kunde eine Vertragspflicht schwer oder trotz Mahnung wiederholt
verletzt,
- Voraussetzungen gemäß Ziffer 1.1 Punkt 4 trotz Mahnung nicht erfüllt
oder nachgewiesen werden,
- der Kunde zahlungsunfähig wird, einem Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren
unterliegt oder wenn entsprechende Verfahrensanträge mangels einer die
Kosten deckenden Masse abgelehnt wurden.
Kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Kunden ist
die während der Vertragslaufzeit erfolgte Veräußerung oder Außerbetriebnahme
der Vertragsgegenstände durch den Kunden. 1.8 Export- Produkte, Leistungen
oder technische Daten, die Gegenstand dieses Vertrages sind und vom Kunden
exportiert werden, können US-amerikanischen oder anderen Exportvorschriften
unterliegen, für deren Einhaltung 22nd keine Gewährleistung übernimmt.
Dies betrifft auch alle Produkte, die direkt auf der Grundlage dieser
technischen Daten hergestellt wurden.
- Der Kunde versichert, daß er diese Vorschriften in eigener Verantwortung
beachten wird. 22nd ist berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages zu
verweigern, wenn dadurch Exportvorschriften verletzt würden.
1.9 Allgemeines- 22nd behält sich vor, für die von ihr zu erbringende
Leistung Subunternehmer einzuschalten.
- Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig.
Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen. 22nd ist jedoch
berechtigt, den Vertrag insgesamt auf andere Gesellschaften der 22nd Unternehmensgruppe
in Deutschland zu übertragen.
- Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.
- Die Nichtausübung eines Rechts durch 22nd gemäß diesen Bestimmungen bedeutet
keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird, vorbehaltlich eines
abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, als alleiniger Gerichtsstand
Frankfurt am Main vereinbart.
- Dieser Vertrag ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen
den Parteien über denselben Gegenstand. Änderungen und Ergänzungen sowie
Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen, bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
- Beschafft 22nd im Rahmen eines Dienstleistungsprojektes Hardware und/oder
Software von dritten Herstellern, so finden auf diese Beschaffungen ausschließlich
die Gewährleistungs-bestimmungen des jeweiligen Herstellers Anwendung..
- 22nd wird das Recht eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart,
unter Wahrung der Geheimhaltungsbestimmungen den Kunden als Referenz zu
benennen.
2 Projektorientierte Dienstleistungen 22nd erbringt über die
traditionellen Dienstleistungen hinaus weitere individuelle Dienstleistungen
im Rahmen von Projekten, deren Inhalt und Umfang sich aus der Leistungsbeschreibung
des jeweiligen Projektvertrags oder aus einem individuellen Projektangebot
ergeben. Soweit dort nichts Gegenteiliges geregelt ist, gilt ergänzend:
2.1 Vertragsdurchführung, Repräsentanten- Soweit Erfüllungsgehilfen im
Betrieb des Kunden eingesetzt werden, verbleibt das Weisungs- und Aufsichtsrecht
(Direktionsrecht) uneingeschränkt bei 22nd, d.h. 22nd organisiert die
zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Handlungen selbst und eigenverantwortlich.
Dabei bestimmt 22nd insbesondere:
- die Entscheidung über Auswahl der eingesetzten Erfüllungsgehilfen (Anzahl
und Qualifikation von Personal),
- die Entscheidung über Ausbildung und Einarbeitung,
- die Bestimmung der Arbeitszeit und Anordnung von Überstunden,
- die Gewährung von Urlaub und Freizeit,
- die Durchführung der Anwesenheitskontrolle und 1.
- die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe.
- Werden Vertragsleistungen von 22nd im Betrieb des Kunden durchgeführt,
stellt dieser geeignete und mit ausreichenden Bürokommunikationsmitteln
ausge-stattete Räumlichkeiten bereit, die von seinen anderen Räumlichkeiten
separiert und eigenständig organisiert werden.
- Arbeiten im Betrieb des Kunden außerhalb der bei 22nd üblichen Arbeitszeit
werden mit dem Kunden abgestimmt.
- 22nd benennt einen Repräsentanten und dessen Stellvertreter. Der 22nd-Repräsentant
ist allein berechtigt, gegenüber den Arbeitnehmern von 22nd das Direktionsrecht
wahrzunehmen und verbindliche Erklärungen für 22nd abzugeben und entgegen-zunehmen.
- Auch der Kunde benennt einen Repräsentanten und dessen Vertreter. Der
Kundenrepräsentant gibt die projektbezogenen Ausführungsanweisungen, die
sich jedoch nur auf das Ergebnis und nicht auf die einzelnen Verrichtungen
beziehen.
- Die Repräsentanten haben darüber hinaus die Aufgabe, alle zur Durchführung
des Projekts erforder-lichen Maßnahmen zu veranlassen, zu koordinieren
und zu überwachen.
2.2 Kooperation, Mitwirkung, Beistellung- Infolge
der hohen Komplexität und Individualität von Dienstleistungprojekten ist
der Projekterfolg von einer intensiven Kooperation zwischen dem Kunden
und 22nd abhängig.
- Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht die vereinbarten
Mitwirkungs- und Beistellungs-leistungen in qualifizierter Form und zu
den vereinbarten bzw. zu den für die Projektrealisierung erforderlichen
Terminen.
- Kommt der Kunde seinen Kooperations-, Mitwirkungs- und Beistellungspflichten
ganz oder teilweise nicht nach, ist 22nd berechtigt, den Vertrag fristlos
zu kündigen, sofern der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist
nicht reagiert.
2.3 Änderung der Leistung- Wünscht der Kunde nach Abschluß
des Vertrages Änderungen der geschuldeten Projektleistungen, wird 22nd
- ggf. gegen gesonderte Vergütung - prüfen, ob die gewünschten Änderungen
durchführbar sind.
- Für diesen Fall wird 22nd dem Kunden innerhalb angemessener Frist ein
entsprechendes Änderungsangebot unter Berücksichtigung der Auswirkungen
auf die Preise, die Leistungsinhalte und den Zeitplan erstellen.
- Erkennt 22nd, daß bereits erbrachte Projektleistungen im Fall der Durchführung
der vom Kunden gewünschten Änderungen ganz oder teilweise nicht mehr wirtschaftlich
sinnvoll verwendbar sind, wird 22nd dies dem Kunden möglichst frühzeitig
mitteilen. In diesem Fall kann der Kunde eine Unterbrechung der betroffenen
Projektarbeiten verlangen, wenn er sich gleichzeitig schriftlich zur Übernahme
der durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwendungen bereit erklärt.
Festpreisvereinbarungen enthalten keine durch vorstehende Regelung
verursachten Mehrkosten.
Der Mehraufwand ist vom Auftragnehmer durch geeignete Aufzeichnungen
nachzuweisen. Hierfür genügen die vom Auftragnehmer ausgefüllten und vom
Auftraggeber gegengezeichneten täglichen Stundennachweise.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Kalendertage, an
denen 22nd Änderungswünsche prüft, Änderungsangebote erstellt, Verhandlungen
mit dem Kunden über Änderungsangebote führt oder infolge des Änderungsverlangens
die Projekt-realisierung auf Verlangen des Kunden unterbrochen wurde,
zuzüglich einer angemessenen Wieder-anlauffrist.
- Wird über ein Änderungsangebot innerhalb einer Frist von vier Wochen
keine Einigung erzielt oder kann aus technischen, organisatorischen oder
wirtschaftlichen Gründen ein dem Änderungswunsch des Kunden entsprechendes
Angebot nicht abgegeben werden, setzt 22nd die Vertragsdurchführung gemäß
Projektvertrag fort. Ist die Leistung in dieser Form für den Auftraggeber
nicht verwendbar, hat er das Recht, den Vertrag schriftlich mit einer
Frist von 2 Wochen zu kündigen.
2.4 Abnahme- Die Projektleistungen unterliegen
der Abnahme, soweit ausdrücklich und schriftlich eine Abnahme für sie
vereinbart wurde.
- Für abgrenzbare und wirtschaftlich selbständig nutzbare Leistungsteile
kann 22nd die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall
gilt mit der letzten Teilabnahme (,,Endabnahme") die gesamte Projektleistung
als abgenommen. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme
unberührt.
- Sobald 22nd die vertragsgegenständlichen Leistungen oder für eine Teilabnahme
geeignete Teilleistungen abgeschlossen hat, erklärt 22nd dem Kunden die
Abnahmebereitschaft. Spätestens eine Woche nach Erhalt dieser Erklärung
wird der Kunde die Abnahmeprüfung entsprechend der Beschreibung des Abnahmeverfahrens
durchführen und die Abnahme durch Gegenzeichnung des Abnahmeprotokolls
erklären. Die Abnahme darf nicht verweigert werden, wenn Abweichungen
vorliegen, die die Gesamt-funktionalität, gemessen an der Leistungs-beschreibung,
nur unwesentlich beeinträchtigen. Solche Abweichungen werden im Abnahmeprotokoll
festgehalten und von 22nd im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
- Ergeben sich bei der Abnahme wesentliche Abweichungen von der geschuldeten
Leistung, kann der Kunde die Abnahme verweigern und 22nd eine angemessene
Nachfrist von mindestens vier Wochen zur vertragsgemäßen Nachholung der
Leistung setzen. Danach findet entsprechend eine erneute Abnahme statt.
22nd hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.
- Die Abnahme (Teilabnahme) gilt als erklärt, wenn der Kunde, obwohl 22nd
nach Erklärung der Abnahmebereitschaft die Abnähmeerklärung des Kunden
unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs und unter Setzung einer
angemessenen Nachfrist angemahnt hat, auch innerhalb dieser Nachfrist
die Abnahme nicht erklärt oder ohne ausreichenden Grund verweigert.
2.5
Gewährleistungsfristen bei Teil-Leistungen Gewährleistungsfristen beginnen
mit der (Teil-)Abnähme der (Teil-)Leistung, soweit eine (Teil-)Abnahme
nach diesem Vertrag vereinbart oder erforderlich ist. In sonstigen Fällen
beginnen Gewährleistungsfristen mit Installation oder, soweit diese von
22nd nicht durchgeführt wird, mit Lieferung. 3 Beratungsleistungen 3.1
Vertragsgegenstand
- Gegenstand dieser Vertragsbedingungen sind Beratungsleistungen von 22nd,
die die Erteilung von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung
und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen z.B.
in folgenden Bereichen umfassen können:
- Unternehmensführung, Managementberatung
- EDV- und Informationstechnologie
- Auswahl und Einsatz von Anwendungslösungen
- Systementwurf, Systemarchitektur, System-entwicklung
- Entwicklung, Anpassung und Integration von Hard- und Software
- etc. - Geschuldet ist stets die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht
die Erzielung eines bestimmten Erfolges oder die Erstellung von Gutachten
oder anderen Werken. Die Leistungen von 22nd sind erbracht, wenn die
erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden
Schlußfolgerungen mit dem Kunden erarbeitet sind.
- 3. Die Verantwortung
für etwaige von 22nd unterstützte Kundenprojekte und daraus resultierende
Ergebnisse liegt beim Kunden.
3.2 Leistungsbeschreibung, Änderung der
Leistung- Der Umfang sowie die genaue Beschreibung der von 22nd geschuldeten
Beratungsleistungen ergibt sich - soweit im Einzelfall nicht anders
vereinbart - aus dem diesen Vertragsbedingungen als Anlage beigefügten
22nd-Angebot. Das 22nd-Angebot hat Vorrang gegenüber etwa widersprechenden
Klauseln dieser Vertragsbedingungen.
- 22nd wird nach Vertragsschluß
geäußerte Änderungsverlangen des Kunden ausführen, sofern dies ohne
zusätzliche Kosten oder Terminverschiebung möglich ist. Andernfalls
teilt 22nd dem Kunden innerhalb angemessener Frist die notwendigen Mehraufwendungen
und/oder Terminverschiebungen mit. Bestätigt der Kunde nicht binnen
weiterer 14 Tage die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
3.3 Beratungsdurchführung- 22nd benennt schriftlich einen verantwortlichen
Ansprechpartner für den Kunden. Nur mit ihm können verbindliche Absprachen
über alle Fragen der Leistungsdurchführung getroffen werden. Seine Erklärungen
gegenüber dem Kunden sind für 22nd verbindlich.
- Auch wenn Arbeitnehmer
oder sonstige Erfüllungsgehilfen von 22nd (nachfolgend "Mitarbeiter")
in Betriebsstätten des Kunden eingesetzt werden, verbleibt das Weisungs-
und Direktionsrecht uneingeschränkt bei 22nd. 22nd obliegt insbesondere:
- die Entscheidung über Auswahl und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter,
- die Ausbildung und Einarbeitung der Mitarbeiter, - die Festlegung
der Arbeitszeit und Anordnung eventueller Überstunden, - die Gewährung
von Urlaub und Freizeit - die Durchführung von Arbeitskontrollen 3.
die Überwachung der Ordnungsgemäßheit der Arbeitsabläufe
- Der zeitliche Umfang der Beratung beträgt 8 Arbeitsstunden pro Tag.
Beginn und Ende der Regelarbeitszeit richtet sich nach der jeweils gültigen
Arbeitszeitregelung von 22nd.
3.4 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde wird 22nd
- eine Kontaktperson benennen, die während der vereinbarten Zeit zur
Verfügung steht und die ermächtigt ist, die im Rahmen der Durchführung
des Auftrages erforderlichen Erklärungen für den Kunden abzugeben und
entgegenzunehmen,
- abgetrennte Arbeitsräume und alle erforderlichen Arbeitsmittel nach
Bedarf ausreichend zur Verfügung stellen,
- jederzeit Zugang zu dem für Ihre Tätigkeit erforderlichen Informationen
verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen
versorgen,
- im Falle von Programmierarbeiten oder DV-gestützten Auswertungen,
Rechnerzeiten, Testdaten, Datenerfassungskapazitäten etc. rechtzeitig
und ausreichend zur Verfügung stellen, 2.
- besondere Ausweise für Mitarbeiter, soweit solche zum Betreten des
Betriebsgeländes notwendig sind, so ausstellen, daß eine eindeutige
Unterscheidung gegenüber Mitarbeitern des Kunden sichergestellt ist.
- Der Kunde wird die vertraglichen Leistungen der 22nd entsprechend des
im Beratungsvertrag definierten Einsatzplans termingerecht abrufen.
3.5 Rechte an Arbeitsergebnissen und Software- Der Kunde steht dafür
ein, daß die im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit von 22nd gefertigten
Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen,
Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse nur für seine eigenen Zwecke
verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von 22nd publiziert
werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Kunden
verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Soweit die Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt 22nd
Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen das nur durch 3.5, Satz 1,
eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche,
einfache und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
- Soweit dem Kunden Software überlassen wird, erfolgt dies auf Grundlage
der Softwarelizenz-Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von 22nd.
3.6 Rechte an Arbeitsmitteln Sofern 22nd zur Erbringung der
Beratungsleistung Beratungs-Methoden/-Produkte/-Werkzeuge während der
Dauer der Beratung einsetzt, verpflichtet sich der Kunde, die ihm überlassenen
Beratungs-Methoden/-Produkte/-Werkzeuge und/oder die damit zur Verfügung
gestellten Dokumentationen nicht zu verändern, zu entfernen, zu kopieren
oder zu transferieren, noch an Dritte weiterzugeben oder Dritten davon
Kenntnis zu geben ohne vorherige Zustimmung von 22nd. Sämtliche Rechte
an den genannten Werkzeugen und Dokumentationen verbleiben ausschließlich
bei 22nd. 3.7 Geheimhaltung22nd und der Kunde vereinbaren, über Einzelheiten
dieses Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche
und betriebliche Angelegenheiten der anderen Vertragspartei Stillschweigen
zu bewahren. Einzelheiten können gesondert geregelt werden. Die Geheimhaltungspflicht
bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. 3.8 Vergütung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem 22nd-Angebot.
- Die der Vergütung
zugrunde gelegte Arbeitszeit von 22nd umfaßt auch die tatsächlich aufgewendete
Zeit der An- und Abreise. Sie beginnt frühestens und endet spätestens
in der jeweiligen dem Kunden nächstgelegenen Geschäftsstelle. Leistungen
außerhalb der Regelarbeitszeit (siehe 3.3 Satz 3) werden gesondert verrechnet
-
Reisekosten und erforderliche Spesen für Reisen im Rahmen des Beratungsauftrages
werden in der entstandenen Höhe dem Kunden belastet.
- Etwaige Kosten
für Dokumentationen, Beratungsmaterial, DV-Rechenzeiten und Telekommunikationskosten
werden gesondert berechnet.
- Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit
im Einzelfall nicht anders geregelt,
- bei Abrechnung nach Aufwand monatlich
oder - bei Festpreisvereinbarung i.H.v. 50 % nach Auftragserteilung
und 50 % nach Leistungserbringung - zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- >Im Falle der Kündigung des Beratungsvertrages oder einzelner im Beratungsvertrag
definierter Vertragsteile wird die Vergütung für alle erbrachten, aber
noch nicht abgerechneten Leistungen sofort fällig.
3.9 Zahlungsbedingungen
- Zahlungen sind mit Rechnungstellung ohne Abzug fällig, zuzüglich
Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
- Der Kunde
kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen.
- Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen,
werden, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, ab Eintritt der
Fälligkeit Zinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank auf die vereinbarte Vergütung geschuldet, es
sei denn, der Kunde weist nach, daß 22nd ein wesentlich geringerer Zinsschaden
entstanden ist.
3.10 Vertragsdauer- Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung
in Kraft und läuft, soweit ein Endzeitpunkt angegeben ist, bis zu diesem,
anderenfalls auf unbestimmte Dauer.
- Läuft der Beratungsvertrag auf
unbestimmte Dauer, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von einem
Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Unberührt bleibt
das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für 22nd
liegt insbesondere vor, wenn (a) der Kunde eine schwerwiegende Vertragsverletzung
begeht, oder (b) der Kunde seiner Abrufpflicht gemäß Ziffer 4.2 nicht
innerhalb der im Beratungsvertrag festgelegten Zeiträume und auch innerhalb
einer von 22nd gesetzten Nachfrist von 30 Tagen nicht nachkommt, oder
(c) in der Geschäftsleitung oder den Beteiligungsverhältnissen des Kunden
eine Änderung eintritt, mit der sich 22nd nicht billigerweise einverstanden
erklären muß, oder (d) der Kunde zahlungsunfähig wird oder Vollstreckungsmaßnahmen,
einem Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren unterliegt oder
Antrag auf Durchführung entsprechender Verfahren über das Vermögen des
Kunden gestellt ist.
3.11 Verletzung von Schutzrechten Dritter- 22nd
wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen,
die aus einer angeblichen Verletzung deutscher Schutzrechte (Patente,
Urheberrechte, Warenzeichen, etc.) durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte
oder lizenzierte Produkte, Dokumentationen oder technische Daten gegen
den Kunden hergeleitet werden, und dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten
Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, sofern der Kunde 22nd unverzüglich
von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, 22nd alle notwendigen
Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt
und 22nd die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der
Anspruch abgewehrt oder verglichen wird.
- Im Falle der Verletzung
eines Schutzrechtes wird 22nd unter Ausschluß weitergehender Ansprüche
nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das betreffende Produkt
oder die Dokumentation derart abändern oder austauschen, daß keine Schutzrechte
Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Spezifikationen
weiterhin eingehalten werden, oder dem Kunden durch Abschluß eines Lizenzvertrages
mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen, oder
das Produkt oder die Dokumentation unter Rückerstattung des bezahlten
Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühr abzüglich einer angemessenen Benutzungsgebühr
für die Zeit, in der sich das betreffende Produkt beim Kunden befand,
zurücknehmen.
- 22nd haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten,
wenn diese auf der Verwendung eines 22nd-Produkts in Verbindung mit
nicht von 22nd gelieferten Produkten oder auf einer Änderung eines 22nd-Produktes
beruht, die nicht von 22nd autorisiert war. 22nd haftet ferner nicht
für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für das betreffende 22nd-Produkt
nicht vorgesehenen Verwendung resultieren.
- Über die in den vorstehenden
Unterabschnitten genannten Ansprüche hinaus stehen dem Kunden im Falle
der Geltendmachung von Verletzungen von Schutzrechten durch Dritte -
vorbehaltlich etwaiger Ansprüche gemäß Ziffer 1.6 - keine weiteren Ansprüche
zu.
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