Neu: Management-Software
22nd released Software zum zentralen managen heterogener Virtualisierungssoftware

22nd startet pünktlich zum versprochenen Starttermin mit ihrer neuen Management Software, die es erstmalig erlaubt sowohl VMware ESX als auch Microsoft Virtual Server einheitlich in einer Management-Konsole zu verwalten.

 
Neu: Clusterfunktionalität
22nd ergänzt VMware Server Software mit Clusterfunktionalität.

22nd erweitert VMware ESX Server als auch Microsoft Virtual Server mit gemeinsamer Cluster Funktionalität, die von vielen Anwender bisher als grosses Manko beider Produkte angesehen wurde.

Weiterhin integeriert sich die Software in bestehende Clusterprodukten der Firmen Microsoft, Legato und Veritas.

 
VMware Updates
Die neuen Versionen sind erhältlich und beinhalten signifikante Erweiterungen und Verbesserungen gegenüber ihren Vorgängern.
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der 22nd GmbH sowie der 22nd IT Sicherheit & Netzwerklösungen GmbH & Co. KG und der 22nd Human Network GmbH & Co. KG, Am Holzacker 4, 91085 Weisendorf, alle im Folgenden 22nd genannt.

Stand: Januar 2007

Nachfolgende AGB bestehen aus:

Teil 1. Allgemeiner Teil
Teil 2. Projektorientierte Dienstleistungen
Teil 3. Beratungsleistungen

 

1 Allgemeiner Teil

Die Regeln des Allgemeinen Teils betreffen alle Dienstleistungen, die 22nd anbietet, gleichermaßen.

1.1 Vertragsinhalt, Vertragsdurchführung

  1. 22nd erbringt individuelle Dienstleistungen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inhalt und Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder einem individuellen Angebot.
  2. Die Zeiten, in denen Dienstleistungen erbracht werden, sind im Dienstleistungsvertrag vereinbart, andernfalls gelten die jeweiligen Geschäftszeiten der 22nd an Werktagen (Montag bis Freitag 9.00 bis 18.00 Uhr) als vereinbart.
  3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, personenbezogene Daten vor Beginn von Dienstleistungen so zu sichern, daß ein unbeabsichtigter Zugriff von 22nd hierauf nicht möglich ist.
  4. Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und gewährleistet damit, daß diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  5. Zur Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, daß der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während der Erbringung der Dienstleistungsarbeiten am Installationsort anwesend ist. Der Kunde zeigt 22nd an, wenn die Dienstleistungen in Bereichen durchgeführt werden sollen, in denen mit Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender Strahlung zu rechnen ist. Der Kunde nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen wahr, die sich aus der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften für Dienstleistungsarbeiten in den vorgenannten Bereichen ergeben.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der Dienstleistungen der vom Kunden bei Vertragsab-schluß mitgeteilte Einsatzort der vertragsgegen-ständlichen Hardware bzw. Software.

1.2 Vergütung

  1. Die Dienstleistungsvergütung wird als monatliche Vergütung festgelegt. Sie ergibt sich aus dem Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag, ansonsten aus der aktuellen 22nd Preis- und Produktliste.
  2. Bei erhöhtem Dienstleistungsaufwand, der sich z.B. aus kundenspezifischen Sicherheitsbestimmungen, dem Fehlen der unter Ziffer 1.1 Punkt 4 genannten Voraussetzungen ist 22nd berechtigt, die hierdurch verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können in Einzelfällen Einschränkungen von vertraglichen Leistungen die Folge sein. Der Mehraufwand ist vom Auftragnehmer durch geeignete Aufzeichnungen nachzuweisen. Hierfür genügen die vom Auftragnehmer ausgefüllten und vom Auftraggeber gegengezeichneten Stundennachweise.
  3. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt berechnete Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte gegenüber dem Stand des Monats August 2001 (Basis: 1995 = 100 Punkte) bzw. gegenüber dem Stand, der Grundlage der letzten Anpassung war, um 5 Punkte oder mehr, so kann der Auftragnehmer verlangen, daß der Auftraggeber der Erhöhung der Vergütung um die Höhe der Steigerung schriftlich zustimmt. Mit erteilter Zustimmung tritt die Erhöhung zum Zeitpunkt des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Beschriebene Grenze erreicht wird.

1.3 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur aufgrund solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  3. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von 22nd aus diesem Vertrags-verhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet, behält sich 22nd ein Leistungsverweigerungsrecht vor.

1.4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungs-ansprüche von 22nd aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich 22nd das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.

1.5 Gewährleistung

  1. Fehlerhafte Dienstleistungen werden von 22nd nach-gebessert. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Dienstleistungsvergütung (Minderung) verlangen. Handelt es sich bei der Diensteleistung um eine Einzelleistung im Rahmen eines Langzeitvertrages tritt an die Stelle der Wandlung das Recht zur Kündigung nach Maßgabe der Ziffer 1.7.
  2. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche, sind - vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 1.6 - ausgeschlossen.
  3. Für Werk- oder Lieferleistungen beträgt die Gewähr-leistungsfrist sechs Monate vom Zeitpunkt der Dienstleistung. Sie verlängert sich um den Zeitraum einer etwaigen Nachbesserung.
  4. Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  5. Von 22nd herausgegebene technische Daten, Spezifikationen, Softwareproduktbeschreibungen, Leistungsbeschreibungen, Diensthandbücher oder Qualitätsbeschreibungen enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften, es sei denn, sie sind von 22nd einzeln ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt worden.
  6. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen soweit offene und erkennbare Mängel ab Beendigung der Leistung bzw. einer abrechenbaren Teilleistung nicht innerhalb einer Woche schriftlich gerügt werden. Gleiches gilt für verdeckte Mängel ab Kenntnis oder Kennen müssen.

1.6 Haftung

  1. 22nd haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit
  2. - diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden,
    - diese auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind oder
    - das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht.

  3. 22nd haftet darüber hinaus, soweit sich aus vorstehendem nichts anderes ergibt, nur in folgendem Umfang:
  4. - Für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insgesamt höchstens bis DM 3.000.000 (i. W. drei Millionen Deutsche Mark) für Personen- und Sachschäden und bis DM 500.000 (i. W. fünfhunderttausend Deutsche Mark) für Vermögensschäden sowie im Rahmen der Umwelthaftung bis DM 1.000.000 (i.W. eine Million Deutsche Mark) für Personen-, Sach-, Vermögensschäden.
    - Im Falle eines von 22nd zu vertretenden Verlustes von Daten oder Programmen für den Wiederherstellungsaufwand nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßige Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, daß verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

    Soweit der Auftraggeber eine höhere Deckungssumme vom Auftragnehmer wünscht, ist hierzu eine zusätzliche Vereinbarung abzuschließen. Die Kosten der erhöhten Versicherung trägt der Auftraggeber.

  5. Die Haftung von 22nd ist, soweit sich aus Ziffer 1.6 Punkt 1 nichts anderes ergibt,
  6. - für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden,
    - für leichte Fahrlässigkeit und für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluß typischerweise nicht vorhersehbar war, ausgeschlossen.

  7. Soweit sich aus den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer nichts anderes ergibt, ist jede Haftung von 22nd, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

1.7 Dauer, Kündigung

  1. Dienstleistungsverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und dauern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder sich nicht aus der Natur des Vertrages etwas anderes ergibt, für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Wird der Dienst-leistungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, können der Vertrag oder einzelne Positionen daraus von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, falls dadurch eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten nicht unterschritten wird.
  2. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. 22nd kann den Dienstleistungsvertrag aus wichtigem Grund insbesondere dann kündigen, wenn
  3. - ein Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tagen besteht,
    - der Kunde eine Vertragspflicht schwer oder trotz Mahnung wiederholt verletzt,
    - Voraussetzungen gemäß Ziffer 1.1 Punkt 4 trotz Mahnung nicht erfüllt oder nachgewiesen werden,
    - der Kunde zahlungsunfähig wird, einem Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren unterliegt oder wenn entsprechende Verfahrensanträge mangels einer die Kosten deckenden Masse abgelehnt wurden.

    Kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Kunden ist die während der Vertragslaufzeit erfolgte Veräußerung oder Außerbetriebnahme der Vertragsgegenstände durch den Kunden.

1.8 Export

  1. Produkte, Leistungen oder technische Daten, die Gegenstand dieses Vertrages sind und vom Kunden exportiert werden, können US-amerikanischen oder anderen Exportvorschriften unterliegen, für deren Einhaltung 22nd keine Gewährleistung übernimmt. Dies betrifft auch alle Produkte, die direkt auf der Grundlage dieser technischen Daten hergestellt wurden.
  2. Der Kunde versichert, daß er diese Vorschriften in eigener Verantwortung beachten wird. 22nd ist berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages zu verweigern, wenn dadurch Exportvorschriften verletzt würden.

1.9 Allgemeines

  1. 22nd behält sich vor, für die von ihr zu erbringende Leistung Subunternehmer einzuschalten.
  2. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen. 22nd ist jedoch berechtigt, den Vertrag insgesamt auf andere Gesellschaften der 22nd Unternehmensgruppe in Deutschland zu übertragen.
  3. Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.
  4. Die Nichtausübung eines Rechts durch 22nd gemäß diesen Bestimmungen bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
  5. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, als alleiniger Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.
  6. Dieser Vertrag ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien über denselben Gegenstand. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  7. Beschafft 22nd im Rahmen eines Dienstleistungsprojektes Hardware und/oder Software von dritten Herstellern, so finden auf diese Beschaffungen ausschließlich die Gewährleistungs-bestimmungen des jeweiligen Herstellers Anwendung..
  8. 22nd wird das Recht eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart, unter Wahrung der Geheimhaltungsbestimmungen den Kunden als Referenz zu benennen.

2 Projektorientierte Dienstleistungen

22nd erbringt über die traditionellen Dienstleistungen hinaus weitere individuelle Dienstleistungen im Rahmen von Projekten, deren Inhalt und Umfang sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Projektvertrags oder aus einem individuellen Projektangebot ergeben. Soweit dort nichts Gegenteiliges geregelt ist, gilt ergänzend:

2.1 Vertragsdurchführung, Repräsentanten

  1. Soweit Erfüllungsgehilfen im Betrieb des Kunden eingesetzt werden, verbleibt das Weisungs- und Aufsichtsrecht (Direktionsrecht) uneingeschränkt bei 22nd, d.h. 22nd organisiert die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Handlungen selbst und eigenverantwortlich. Dabei bestimmt 22nd insbesondere:
  2. - die Entscheidung über Auswahl der eingesetzten Erfüllungsgehilfen (Anzahl und Qualifikation von Personal),
    - die Entscheidung über Ausbildung und Einarbeitung,
    - die Bestimmung der Arbeitszeit und Anordnung von Überstunden,
    - die Gewährung von Urlaub und Freizeit,
    - die Durchführung der Anwesenheitskontrolle und 1.
    - die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe.

  3. Werden Vertragsleistungen von 22nd im Betrieb des Kunden durchgeführt, stellt dieser geeignete und mit ausreichenden Bürokommunikationsmitteln ausge-stattete Räumlichkeiten bereit, die von seinen anderen Räumlichkeiten separiert und eigenständig organisiert werden.
  4. Arbeiten im Betrieb des Kunden außerhalb der bei 22nd üblichen Arbeitszeit werden mit dem Kunden abgestimmt.
  5. 22nd benennt einen Repräsentanten und dessen Stellvertreter. Der 22nd-Repräsentant ist allein berechtigt, gegenüber den Arbeitnehmern von 22nd das Direktionsrecht wahrzunehmen und verbindliche Erklärungen für 22nd abzugeben und entgegen-zunehmen.
  6. Auch der Kunde benennt einen Repräsentanten und dessen Vertreter. Der Kundenrepräsentant gibt die projektbezogenen Ausführungsanweisungen, die sich jedoch nur auf das Ergebnis und nicht auf die einzelnen Verrichtungen beziehen.
  7. Die Repräsentanten haben darüber hinaus die Aufgabe, alle zur Durchführung des Projekts erforder-lichen Maßnahmen zu veranlassen, zu koordinieren und zu überwachen.

2.2 Kooperation, Mitwirkung, Beistellung

  1. Infolge der hohen Komplexität und Individualität von Dienstleistungprojekten ist der Projekterfolg von einer intensiven Kooperation zwischen dem Kunden und 22nd abhängig.
  2. Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht die vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellungs-leistungen in qualifizierter Form und zu den vereinbarten bzw. zu den für die Projektrealisierung erforderlichen Terminen.
  3. Kommt der Kunde seinen Kooperations-, Mitwirkungs- und Beistellungspflichten ganz oder teilweise nicht nach, ist 22nd berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht reagiert.

2.3 Änderung der Leistung

  1. Wünscht der Kunde nach Abschluß des Vertrages Änderungen der geschuldeten Projektleistungen, wird 22nd - ggf. gegen gesonderte Vergütung - prüfen, ob die gewünschten Änderungen durchführbar sind.
  2. Für diesen Fall wird 22nd dem Kunden innerhalb angemessener Frist ein entsprechendes Änderungsangebot unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Preise, die Leistungsinhalte und den Zeitplan erstellen.
  3. Erkennt 22nd, daß bereits erbrachte Projektleistungen im Fall der Durchführung der vom Kunden gewünschten Änderungen ganz oder teilweise nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll verwendbar sind, wird 22nd dies dem Kunden möglichst frühzeitig mitteilen. In diesem Fall kann der Kunde eine Unterbrechung der betroffenen Projektarbeiten verlangen, wenn er sich gleichzeitig schriftlich zur Übernahme der durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwendungen bereit erklärt. Festpreisvereinbarungen enthalten keine durch vorstehende Regelung verursachten Mehrkosten.

    Der Mehraufwand ist vom Auftragnehmer durch geeignete Aufzeichnungen nachzuweisen. Hierfür genügen die vom Auftragnehmer ausgefüllten und vom Auftraggeber gegengezeichneten täglichen Stundennachweise.

  4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Kalendertage, an denen 22nd Änderungswünsche prüft, Änderungsangebote erstellt, Verhandlungen mit dem Kunden über Änderungsangebote führt oder infolge des Änderungsverlangens die Projekt-realisierung auf Verlangen des Kunden unterbrochen wurde, zuzüglich einer angemessenen Wieder-anlauffrist.
  5. Wird über ein Änderungsangebot innerhalb einer Frist von vier Wochen keine Einigung erzielt oder kann aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen ein dem Änderungswunsch des Kunden entsprechendes Angebot nicht abgegeben werden, setzt 22nd die Vertragsdurchführung gemäß Projektvertrag fort. Ist die Leistung in dieser Form für den Auftraggeber nicht verwendbar, hat er das Recht, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

2.4 Abnahme

  1. Die Projektleistungen unterliegen der Abnahme, soweit ausdrücklich und schriftlich eine Abnahme für sie vereinbart wurde.
  2. Für abgrenzbare und wirtschaftlich selbständig nutzbare Leistungsteile kann 22nd die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme (,,Endabnahme") die gesamte Projektleistung als abgenommen. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme unberührt.
  3. Sobald 22nd die vertragsgegenständlichen Leistungen oder für eine Teilabnahme geeignete Teilleistungen abgeschlossen hat, erklärt 22nd dem Kunden die Abnahmebereitschaft. Spätestens eine Woche nach Erhalt dieser Erklärung wird der Kunde die Abnahmeprüfung entsprechend der Beschreibung des Abnahmeverfahrens durchführen und die Abnahme durch Gegenzeichnung des Abnahmeprotokolls erklären. Die Abnahme darf nicht verweigert werden, wenn Abweichungen vorliegen, die die Gesamt-funktionalität, gemessen an der Leistungs-beschreibung, nur unwesentlich beeinträchtigen. Solche Abweichungen werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von 22nd im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
  4. Ergeben sich bei der Abnahme wesentliche Abweichungen von der geschuldeten Leistung, kann der Kunde die Abnahme verweigern und 22nd eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zur vertragsgemäßen Nachholung der Leistung setzen. Danach findet entsprechend eine erneute Abnahme statt. 22nd hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.
  5. Die Abnahme (Teilabnahme) gilt als erklärt, wenn der Kunde, obwohl 22nd nach Erklärung der Abnahmebereitschaft die Abnähmeerklärung des Kunden unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist angemahnt hat, auch innerhalb dieser Nachfrist die Abnahme nicht erklärt oder ohne ausreichenden Grund verweigert.

2.5 Gewährleistungsfristen bei Teil-Leistungen

Gewährleistungsfristen beginnen mit der (Teil-)Abnähme der (Teil-)Leistung, soweit eine (Teil-)Abnahme nach diesem Vertrag vereinbart oder erforderlich ist. In sonstigen Fällen beginnen Gewährleistungsfristen mit Installation oder, soweit diese von 22nd nicht durchgeführt wird, mit Lieferung.

3 Beratungsleistungen

3.1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieser Vertragsbedingungen sind Beratungsleistungen von 22nd, die die Erteilung von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen z.B. in folgenden Bereichen umfassen können:

    - Unternehmensführung, Managementberatung
    - EDV- und Informationstechnologie
    - Auswahl und Einsatz von Anwendungslösungen
    - Systementwurf, Systemarchitektur, System-entwicklung
    - Entwicklung, Anpassung und Integration von Hard- und Software
    - etc.

  2. Geschuldet ist stets die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen von 22nd sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen mit dem Kunden erarbeitet sind.
  3. 3. Die Verantwortung für etwaige von 22nd unterstützte Kundenprojekte und daraus resultierende Ergebnisse liegt beim Kunden.

3.2 Leistungsbeschreibung, Änderung der Leistung

  1. Der Umfang sowie die genaue Beschreibung der von 22nd geschuldeten Beratungsleistungen ergibt sich - soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart - aus dem diesen Vertragsbedingungen als Anlage beigefügten 22nd-Angebot. Das 22nd-Angebot hat Vorrang gegenüber etwa widersprechenden Klauseln dieser Vertragsbedingungen.
  2. 22nd wird nach Vertragsschluß geäußerte Änderungsverlangen des Kunden ausführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebung möglich ist. Andernfalls teilt 22nd dem Kunden innerhalb angemessener Frist die notwendigen Mehraufwendungen und/oder Terminverschiebungen mit. Bestätigt der Kunde nicht binnen weiterer 14 Tage die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

3.3 Beratungsdurchführung

  1. 22nd benennt schriftlich einen verantwortlichen Ansprechpartner für den Kunden. Nur mit ihm können verbindliche Absprachen über alle Fragen der Leistungsdurchführung getroffen werden. Seine Erklärungen gegenüber dem Kunden sind für 22nd verbindlich.
  2. Auch wenn Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen von 22nd (nachfolgend "Mitarbeiter") in Betriebsstätten des Kunden eingesetzt werden, verbleibt das Weisungs- und Direktionsrecht uneingeschränkt bei 22nd. 22nd obliegt insbesondere: - die Entscheidung über Auswahl und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, - die Ausbildung und Einarbeitung der Mitarbeiter, - die Festlegung der Arbeitszeit und Anordnung eventueller Überstunden, - die Gewährung von Urlaub und Freizeit - die Durchführung von Arbeitskontrollen 3. die Überwachung der Ordnungsgemäßheit der Arbeitsabläufe
  3. Der zeitliche Umfang der Beratung beträgt 8 Arbeitsstunden pro Tag. Beginn und Ende der Regelarbeitszeit richtet sich nach der jeweils gültigen Arbeitszeitregelung von 22nd.

3.4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde wird 22nd

    - eine Kontaktperson benennen, die während der vereinbarten Zeit zur Verfügung steht und die ermächtigt ist, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages erforderlichen Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen,
    - abgetrennte Arbeitsräume und alle erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellen,
    - jederzeit Zugang zu dem für Ihre Tätigkeit erforderlichen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgen,
    - im Falle von Programmierarbeiten oder DV-gestützten Auswertungen, Rechnerzeiten, Testdaten, Datenerfassungskapazitäten etc. rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stellen, 2.
    - besondere Ausweise für Mitarbeiter, soweit solche zum Betreten des Betriebsgeländes notwendig sind, so ausstellen, daß eine eindeutige Unterscheidung gegenüber Mitarbeitern des Kunden sichergestellt ist.

  2. Der Kunde wird die vertraglichen Leistungen der 22nd entsprechend des im Beratungsvertrag definierten Einsatzplans termingerecht abrufen.

3.5 Rechte an Arbeitsergebnissen und Software

  1. Der Kunde steht dafür ein, daß die im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit von 22nd gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von 22nd publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  2. Soweit die Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt 22nd Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen das nur durch 3.5, Satz 1, eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, einfache und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
  3. Soweit dem Kunden Software überlassen wird, erfolgt dies auf Grundlage der Softwarelizenz-Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 22nd.

3.6 Rechte an Arbeitsmitteln

Sofern 22nd zur Erbringung der Beratungsleistung Beratungs-Methoden/-Produkte/-Werkzeuge während der Dauer der Beratung einsetzt, verpflichtet sich der Kunde, die ihm überlassenen Beratungs-Methoden/-Produkte/-Werkzeuge und/oder die damit zur Verfügung gestellten Dokumentationen nicht zu verändern, zu entfernen, zu kopieren oder zu transferieren, noch an Dritte weiterzugeben oder Dritten davon Kenntnis zu geben ohne vorherige Zustimmung von 22nd. Sämtliche Rechte an den genannten Werkzeugen und Dokumentationen verbleiben ausschließlich bei 22nd.

3.7 Geheimhaltung

22nd und der Kunde vereinbaren, über Einzelheiten dieses Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten der anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Einzelheiten können gesondert geregelt werden. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

3.8 Vergütung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem 22nd-Angebot.
  2. Die der Vergütung zugrunde gelegte Arbeitszeit von 22nd umfaßt auch die tatsächlich aufgewendete Zeit der An- und Abreise. Sie beginnt frühestens und endet spätestens in der jeweiligen dem Kunden nächstgelegenen Geschäftsstelle. Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit (siehe 3.3 Satz 3) werden gesondert verrechnet
  3. Reisekosten und erforderliche Spesen für Reisen im Rahmen des Beratungsauftrages werden in der entstandenen Höhe dem Kunden belastet.
  4. Etwaige Kosten für Dokumentationen, Beratungsmaterial, DV-Rechenzeiten und Telekommunikationskosten werden gesondert berechnet.
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit im Einzelfall nicht anders geregelt,

    - bei Abrechnung nach Aufwand monatlich oder
    - bei Festpreisvereinbarung i.H.v. 50 % nach Auftragserteilung und 50 % nach Leistungserbringung
    - zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  6. >Im Falle der Kündigung des Beratungsvertrages oder einzelner im Beratungsvertrag definierter Vertragsteile wird die Vergütung für alle erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen sofort fällig.

3.9 Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind mit Rechnungstellung ohne Abzug fällig, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
  2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  3. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank auf die vereinbarte Vergütung geschuldet, es sei denn, der Kunde weist nach, daß 22nd ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist.

3.10 Vertragsdauer

  1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft, soweit ein Endzeitpunkt angegeben ist, bis zu diesem, anderenfalls auf unbestimmte Dauer.
  2. Läuft der Beratungsvertrag auf unbestimmte Dauer, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
  3. Unberührt bleibt das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für 22nd liegt insbesondere vor, wenn (a) der Kunde eine schwerwiegende Vertragsverletzung begeht, oder (b) der Kunde seiner Abrufpflicht gemäß Ziffer 4.2 nicht innerhalb der im Beratungsvertrag festgelegten Zeiträume und auch innerhalb einer von 22nd gesetzten Nachfrist von 30 Tagen nicht nachkommt, oder (c) in der Geschäftsleitung oder den Beteiligungsverhältnissen des Kunden eine Änderung eintritt, mit der sich 22nd nicht billigerweise einverstanden erklären muß, oder (d) der Kunde zahlungsunfähig wird oder Vollstreckungsmaßnahmen, einem Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren unterliegt oder Antrag auf Durchführung entsprechender Verfahren über das Vermögen des Kunden gestellt ist.

3.11 Verletzung von Schutzrechten Dritter

  1. 22nd wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer angeblichen Verletzung deutscher Schutzrechte (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, etc.) durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Produkte, Dokumentationen oder technische Daten gegen den Kunden hergeleitet werden, und dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, sofern der Kunde 22nd unverzüglich von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, 22nd alle notwendigen Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt und 22nd die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird.
  2. Im Falle der Verletzung eines Schutzrechtes wird 22nd unter Ausschluß weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das betreffende Produkt oder die Dokumentation derart abändern oder austauschen, daß keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Spezifikationen weiterhin eingehalten werden, oder dem Kunden durch Abschluß eines Lizenzvertrages mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen, oder das Produkt oder die Dokumentation unter Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühr abzüglich einer angemessenen Benutzungsgebühr für die Zeit, in der sich das betreffende Produkt beim Kunden befand, zurücknehmen.
  3. 22nd haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten, wenn diese auf der Verwendung eines 22nd-Produkts in Verbindung mit nicht von 22nd gelieferten Produkten oder auf einer Änderung eines 22nd-Produktes beruht, die nicht von 22nd autorisiert war. 22nd haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für das betreffende 22nd-Produkt nicht vorgesehenen Verwendung resultieren.
  4. Über die in den vorstehenden Unterabschnitten genannten Ansprüche hinaus stehen dem Kunden im Falle der Geltendmachung von Verletzungen von Schutzrechten durch Dritte - vorbehaltlich etwaiger Ansprüche gemäß Ziffer 1.6 - keine weiteren Ansprüche zu.
Seitenanfang © 22nd IT Sicherheit & Netzwerklösungen GmbH & Co. KG